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Mobile Zeiterfassung ein aktuell sehr wichtiges Thema....

Digitale Zeiterfassung über das OSC-Portal - die optimale Komination aus Telematik/Fahrtenbuchhardware und unserem Online-Service-Center.
Ein Zeitwirtschaftssystem bringt Ihnen viele Vorteile. Gerade in Kombination mit der OSC Time-Software zur Lohn- und Gehaltsabrechnung ergeben sich für Sie neben der Umsetzung und Abrechnung verschiedenster Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle weitere Mehrwerte. 

Und dies ist unabhängig davon, ob Sie im Unternehmen selbst die Verwaltung gestalten oder Ihre Steuerkanzlei Löhne und Gehälter für Ihr Unternehmen abrechnet. Wer also effizient und vorausschauend arbeiten möchte, kommt an einer digitalen und automatisierten Zeiterfassung heute nicht vorbei.

  • Zeitgewinn
    Eine digitale Zeiterfassung vereinfacht es, verschiedenste Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle umzusetzen und abzurechnen. 

  • Effizienzgewinn
    Daten aus den Systemen werden automatisiert generiert und an die Lohn- und Gehaltsabrechnungssoftware übermittelt.

  • Hohe Transparenz
    Mit einem Zeiterfassungsprogramm haben Sie die Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten stets im Blick.
    Gleichzeitig können Ihre Beschäftigten selbst überprüfen, ob deren Arbeits- und Pausenzeiten korrekt eingetragen sind.
     

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EuGH-Urteil: Nachweispflicht von Arbeitszeiten 

Die Zeiterfassung hatte lange den Ruf ausschließlich der Überwachung und Kontrolle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu dienen. Dieser Aspekt tritt in den Hintergrund und ist überholt, denn die Vorteile einer digitalen Zeiterfassung überwiegen in den meisten Unternehmensbereichen. Befeuert wird der Einsatz eines Zeitwirtschaftssystems auch durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH vom Mai 2019.

Der EuGH entschied im sogenannten Stechuhr-Urteil (CCOO-Entscheidung, Az. C 55/18), dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Seitdem rätselt man in der Praxis, wann und wie diese EuGH-Entscheidung durch den deutschen Gesetzgeber konkret umgesetzt wird.

Nun kam das Bundesarbeitsgericht (BAG), das höchste deutsche Arbeitsgericht, mit einer unerwarteten und aufsehenerregenden Entscheidung dem nationalen Gesetzgeber zuvor: Laut Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21, werden Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Mitarbeitern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Kaum jemand hat damit gerechnet, dass das BAG nun dem Gesetzgeber zuvorkommt. Es stellt sich die Frage, ob bereits jetzt eine gesetzliche Pflicht für die Arbeitgeber in Deutschland entstanden ist, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter über ein Zeiterfassungssystem zu dokumentieren, obwohl eine Umsetzung des EuGH-Urteils in deutsches Recht bisher noch nicht stattgefunden hat.

Bereiten Sie sich jetzt schon auf die Urteile des EuGH und BAG vor und erleichtern Sie sich gleichzeitig die Arbeit